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Host City Contracts auf dem Prüfstand der kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle
Die Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen durch sog. Host City Contracts erfolgt weitgehend abgeschirmt gegenüber der Öffentlichkeit und der Wissenschaft. Insbesondere aufgrund zahlreicher Akteneinsichtsgesuche konnte erstmals ein genaueres Bild der komplexen Multiakteursarrangements zu den Olympischen Spielen 2024 und zur UEFA EURO 2024 gezeichnet werden. Auf dieser Grundlage werden die einschlägigen Bestimmungen einer detaillierten kartellrechtlichen Kontrolle am Maßstab des Missbrauchsverbots gemäß Art. 102 ...

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